Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
Vermietung von Hotelzimmern und Boardinghouse-Appartements
Hotelaufnahmevertrag

Stand: 01.01.2005

1.) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Appartements zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Kunde ist der Zimmerbesteller und erst ab dem Zeitpunkt der Anreise auch der Gast für die ihm zu erbringenden Leistungen / Teilleistungen. Besteller und Gast sind somit gesamtschuldnerische Vertragspartner des Hotels. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Der Kunde und das Hotel schließen einen Hotelaufnahmevertrag sobald ein Zimmer bestellt und zugesagt oder bereitgestellt worden ist. Auch mündliche / fernmündliche Bestellungen und Zusagen sind verbindlich. Verlangt das Hotel die Rückbestätigung (Buchungsauftrag) einer(s) Reservierung / Reservierungsangebotes, so gilt der Vertrag erst ab Zugang der Zustimmungserklärung (Annahme) des Kunden als geschlossen. Das Hotel hält sich solange an sein Angebot gebunden, wie unter Beachtung normaler Laufzeit der Eingang einer unverzüglich abgegebenen Zustimmungserklärung zu erwarten ist. Der Abschluß des Hotelaufnahmevertrages verpflichtet alle Vertragspartner zur Erfüllung, unabhängig davon, für welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Nur wenn keine bestimmte Vertragsdauer vereinbart worden ist, so gilt der Vertrag als für einen Tag (eine Übernachtung) geschlossen.

2.) Das Hotel verpflichtet sich, das / die zugesagte(n) Zimmer für die gesamte Vertragsdauer ab Anreisetag 15.00 Uhr bis Abreisetag 12.00 Uhr zur Verfügung zu stellen und dem Kunden die Nutzung der Unterkunft einschließlich der üblichen Dienste des Hotels während des gesamten vereinbarten Zeitraumes zu gewährleisten. Bei Nichtbereitstellung, die das Hotel zu vertreten hat, ist es dem Kunden zum Schadenersatz verpflichtet.

3.) Bei Reservierung und Zusage gilt unter der jeweiligen Bezeichnung folgende Zimmerausstattung und Belegung als vereinbart:
Einzelzimmer = Zimmer mit einem Bett, Dusche, WC, für 1 Person
Doppel- / Kombizimmer = Zimmer mit einem frz. Doppelbett, Du., WC, für 1-2 Personen
Zweibett- / Twinzimmer = Zimmer mit zwei Einzelbetten, Du., WC, für 1-2 Personen
Appartement = ein bis zwei Zimmer mit bis zu 4 Betten, Du, WC für 1-4 Personen
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten gewünschte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten bereitzustellen.

4.) Bei Inanspruchnahme des Zimmers ist, sofern keine Pensionsvereinbarung getroffen wurde, der aktuell gültige betriebsübliche Übernachtungspreis (Logispreis) zzgl. ggf. Kurzreise-, Messe- und Saisonzuschlag (siehe Preisdeklaration) zu entrichten. Logispreise sind - sofern nichts anderes vereinbart wurde - Endpreise pro Zimmer und Übernachtung(ohne Frühstück); incl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichende Preisvereinbarungen ( Sonderpreise für Gruppen-, Wochenend- und Daueraufenthalte, Frühstücks-, Pensions-, Bankett- oder Arrangementvereinbarungen ) sind schriftlich zu treffen, gelten immer nur für den Einzelfall und in Verbindung mit den sonstigen Vertragsinhalten. Ändert der Besteller nachträglich die Vertragsinhalte (Zimmeranzahl, Buchungsdauer, Zahlungsweise, etc.), entbindet dies das Hotel von einer getroffenen Preisvereinbarung.

5.) Das Hotel hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen in bar (EURO-Währung)- ohne Abzug - # bis spätestens zum Abreisetag. Es kann eine angemessene Abschlags- bzw. Vorauszahlung verlangen - Monatsmietpreise sind grundsätzlich im Voraus fällig. Die Bereitstellungszusage kann vom Eingang der Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Abweichende Zahlungsvereinbarungen (insbesondere Rechnungsstellung und Bank- / EC-/ Kreditkartenzahlung) sind bei Vertragsabschluß zu treffen. Sonderpreise (z.B. Wochenendpreise) sind grundsätzlich schon skontierte Barzahlungspreise. Ist Rechnungsstellung vereinbart worden, so sind Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach Erhalt - ohne Abzug - zahlbar. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Zahlungseingang maßgebend. Überschreitet der Zahlungspflichtige diese Frist, so sind angemessene Verzugszinsen sowie, unabhängig von der Höhe der Forderung, € 10,00 an Mahnkosten je Einzelrechnung bereits ab der 1. Zahlungserinnerung zu entrichten. Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Bis zum vollständigen Ausgleich seiner Forderungen, hat das Hotel ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Besteller und Gast haften auch über den Tag der Abreise hinaus gesamtschuldnerisch bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen / Restforderungen des Hotels.

6.) Änderungen oder Stornierungen (Vertragsrücktritt) der Zimmerbestellung sind ohne weiteres für die Vertragspartner bis zu 10 Tage vor dem jeweiligen Anreisetag kostenfrei möglich. Bei Zimmerbuchungen für besonders kenntlich gemachte Messe- und Saisonzeiten beträgt diese Frist - sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde - 6 Wochen. Erfolgen Bestellung und Zusage selbst erst innerhalb dieser Fristen, so ist eine Änderung oder Stornierung dann grundsätzlich kostenfrei, wenn sie unverzüglich nach Zugang der Bestätigung erfolgt. Spätere Änderungen oder Stornierungen gelten als Nichtbereitstellung bzw. Nichtinanspruchnahme.

7.) Bei Nichtinanspruchnahme eines Zimmers ist der Kunde gleichwohl verpflichtet die vereinbarten Hotelleistung, die im Wesentlichen bereits in der vertragsgemäßen Bereitstellung eines Zimmers oder Appartements und nicht erst in der Gebrauchsüberlassung besteht, zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Seine Ersparnisse bei Nichtbelegung gibt das Hotel mit einem 10%igen Abzug vom vereinbarten Logispreis für Übernachtungen ohne Frühstück und einem 20%igen Abzug vom vereinbarten Logispreis für Übernachtungen mit Frühstück an den Zahlungspflichtigen weiter. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der o.a. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Das Hotel ist verpflichtet, sich ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der Nichtinanspruchnahme um eine Weitervermietung zu bemühen. Kann das Hotel das / die Zimmer weiter vergeben, so entfällt in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen die Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung.

8.) Die Absätze 6 und 7 gelten auch bei späterer Anreise und / oder vorzeitiger Abreise des Gastes und zwar für die gesamte vertraglich vereinbarte Dauer sowie bei Einzelbelegung eines gebuchten Doppel- oder Zweibettzimmers für die Preisdifferenz.

9.) Die Anreise des Gastes wird, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 18.00 Uhr am Anreisetag erwartet. Nach 18.00 Uhr ist das Hotel von seiner Bereitstellungsverpflichtung befreit. Vorstehendes gilt nicht, wenn ein schriftlicher Buchungsauftrag vorliegt und/oder der Kunde eine Vorauszahlung geleistet hat. Die Abreise ist bis 12.00 Uhr am Abreisetag vorzunehmen. Erfolgt die Abreise nach 12.00 Uhr, ist das Hotel berechtigt, für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des Logispreises und ab 18.00 Uhr 100 % des Logispreises zu berechnen, ohne dass dadurch vertragliche Ansprüche des Kunden begründet werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

10.) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Hotels. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der internationalen Hotelordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen empfohlen durch den Hotelverband Deutschland (IHA). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Betriebsort, da - auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme des Zimmers - die Leistungen aus dem Hotelaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.

Hotel-Cafe Kinnel, Mühlheim



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