1.) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern
und Appartements zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels. Kunde ist der Zimmerbesteller und erst ab dem Zeitpunkt der Anreise
auch der Gast für die ihm zu erbringenden Leistungen / Teilleistungen. Besteller und Gast sind
somit gesamtschuldnerische Vertragspartner des Hotels. Die Unter- oder Weitervermietung der
überlassenen Zimmer und Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Der Kunde und das Hotel schließen
einen Hotelaufnahmevertrag sobald ein Zimmer bestellt und zugesagt oder bereitgestellt worden ist.
Auch mündliche / fernmündliche Bestellungen und Zusagen sind verbindlich. Verlangt das Hotel
die Rückbestätigung (Buchungsauftrag) einer(s) Reservierung / Reservierungsangebotes, so gilt
der Vertrag erst ab Zugang der Zustimmungserklärung (Annahme) des Kunden als geschlossen.
Das Hotel hält sich solange an sein Angebot gebunden, wie unter Beachtung normaler Laufzeit
der Eingang einer unverzüglich abgegebenen Zustimmungserklärung zu erwarten ist.
Der Abschluß des Hotelaufnahmevertrages verpflichtet alle Vertragspartner zur Erfüllung,
unabhängig davon, für welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Nur wenn keine bestimmte
Vertragsdauer vereinbart worden ist, so gilt der Vertrag als für einen Tag (eine Übernachtung) geschlossen.
2.) Das Hotel verpflichtet sich, das / die zugesagte(n) Zimmer für die gesamte Vertragsdauer
ab Anreisetag 15.00 Uhr bis Abreisetag 12.00 Uhr zur Verfügung zu stellen und dem Kunden die
Nutzung der Unterkunft einschließlich der üblichen Dienste des Hotels während des gesamten
vereinbarten Zeitraumes zu gewährleisten. Bei Nichtbereitstellung, die das Hotel zu vertreten hat,
ist es dem Kunden zum Schadenersatz verpflichtet.
3.) Bei Reservierung und Zusage gilt unter der jeweiligen Bezeichnung folgende Zimmerausstattung
und Belegung als vereinbart:
4.) Bei Inanspruchnahme des Zimmers ist, sofern keine Pensionsvereinbarung getroffen wurde, der aktuell gültige betriebsübliche Übernachtungspreis (Logispreis) zzgl. ggf. Kurzreise-, Messe- und Saisonzuschlag
(siehe Preisdeklaration) zu entrichten. Logispreise sind - sofern nichts anderes vereinbart wurde - Endpreise pro Zimmer und Übernachtung(ohne Frühstück); incl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Abweichende Preisvereinbarungen ( Sonderpreise für Gruppen-, Wochenend- und
Daueraufenthalte, Frühstücks-, Pensions-, Bankett- oder Arrangementvereinbarungen ) sind schriftlich zu treffen, gelten immer nur für den Einzelfall und in Verbindung mit den sonstigen Vertragsinhalten. Ändert der Besteller nachträglich die Vertragsinhalte (Zimmeranzahl, Buchungsdauer, Zahlungsweise, etc.), entbindet dies das Hotel von einer getroffenen Preisvereinbarung.
5.) Das Hotel hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen in bar (EURO-Währung)- ohne Abzug - #
bis spätestens zum Abreisetag. Es kann eine angemessene Abschlags- bzw. Vorauszahlung verlangen -
Monatsmietpreise sind grundsätzlich im Voraus fällig. Die Bereitstellungszusage kann vom Eingang
der Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Abweichende Zahlungsvereinbarungen (insbesondere Rechnungsstellung
und Bank- / EC-/ Kreditkartenzahlung) sind bei Vertragsabschluß zu treffen. Sonderpreise
(z.B. Wochenendpreise) sind grundsätzlich schon skontierte Barzahlungspreise. Ist Rechnungsstellung
vereinbart worden, so sind Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach Erhalt - ohne Abzug - zahlbar.
Für die Einhaltung dieser Frist ist der Zahlungseingang maßgebend. Überschreitet der Zahlungspflichtige
diese Frist, so sind angemessene Verzugszinsen sowie, unabhängig von der Höhe der Forderung,
€ 10,00 an Mahnkosten je Einzelrechnung bereits ab der 1. Zahlungserinnerung zu entrichten.
Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Bis zum vollständigen Ausgleich
seiner Forderungen, hat das Hotel ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
Besteller und Gast haften auch über den Tag der Abreise hinaus gesamtschuldnerisch bis zum
vollständigen Ausgleich aller Forderungen / Restforderungen des Hotels.
6.) Änderungen oder Stornierungen (Vertragsrücktritt) der Zimmerbestellung sind ohne weiteres für
die Vertragspartner bis zu 10 Tage vor dem jeweiligen Anreisetag kostenfrei möglich.
Bei Zimmerbuchungen für besonders kenntlich gemachte Messe- und Saisonzeiten beträgt diese Frist
- sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde - 6 Wochen. Erfolgen Bestellung
und Zusage selbst erst innerhalb dieser Fristen, so ist eine Änderung oder Stornierung dann
grundsätzlich kostenfrei, wenn sie unverzüglich nach Zugang der Bestätigung erfolgt.
Spätere Änderungen oder Stornierungen gelten als Nichtbereitstellung bzw. Nichtinanspruchnahme.
7.) Bei Nichtinanspruchnahme eines Zimmers ist der Kunde gleichwohl verpflichtet die vereinbarten
Hotelleistung, die im Wesentlichen bereits in der vertragsgemäßen Bereitstellung eines Zimmers
oder Appartements und nicht erst in der Gebrauchsüberlassung besteht, zu bezahlen, ohne daß es
auf den Grund der Verhinderung ankommt. Seine Ersparnisse bei Nichtbelegung gibt das Hotel mit
einem 10%igen Abzug vom vereinbarten Logispreis für Übernachtungen ohne Frühstück und einem
20%igen Abzug vom vereinbarten Logispreis für Übernachtungen mit Frühstück an den Zahlungspflichtigen
weiter. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der o.a. Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist. Das Hotel ist verpflichtet, sich ab dem Zeitpunkt der Kenntnis
der Nichtinanspruchnahme um eine Weitervermietung zu bemühen. Kann das Hotel das / die Zimmer
weiter vergeben, so entfällt in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen die Verpflichtung des
Kunden zur Bezahlung.
8.) Die Absätze 6 und 7 gelten auch bei späterer Anreise und / oder vorzeitiger Abreise des
Gastes und zwar für die gesamte vertraglich vereinbarte Dauer sowie bei Einzelbelegung eines
gebuchten Doppel- oder Zweibettzimmers für die Preisdifferenz.
9.) Die Anreise des Gastes wird, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 18.00 Uhr
am Anreisetag erwartet. Nach 18.00 Uhr ist das Hotel von seiner Bereitstellungsverpflichtung befreit.
Vorstehendes gilt nicht, wenn ein schriftlicher Buchungsauftrag vorliegt und/oder der Kunde eine
Vorauszahlung geleistet hat. Die Abreise ist bis 12.00 Uhr am Abreisetag vorzunehmen. Erfolgt die
Abreise nach 12.00 Uhr, ist das Hotel berechtigt, für die vertragsüberschreitende Nutzung bis
18.00 Uhr 50% des Logispreises und ab 18.00 Uhr 100 % des Logispreises zu berechnen, ohne dass
dadurch vertragliche Ansprüche des Kunden begründet werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
10.) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung des Hotels. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen
der internationalen Hotelordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen empfohlen durch den
Hotelverband Deutschland (IHA). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Betriebsort, da - auch im
Falle einer Nichtinanspruchnahme des Zimmers - die Leistungen aus dem Hotelaufnahmevertrag am Ort
des Betriebes zu erbringen sind.
Hotel-Cafe Kinnel, Mühlheim
Einzelzimmer = Zimmer mit einem Bett, Dusche, WC, für 1 Person
Doppel- / Kombizimmer = Zimmer mit einem frz. Doppelbett, Du., WC, für 1-2 Personen
Zweibett- / Twinzimmer = Zimmer mit zwei Einzelbetten, Du., WC, für 1-2 Personen
Appartement = ein bis zwei Zimmer mit bis zu 4 Betten, Du, WC für 1-4 Personen
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
Sollten gewünschte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet,
gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten bereitzustellen.
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www.hotel-kinnel.de